Banner

Home

Impressum

Kontakt

Links


Suchmaschineneintrag
Eigene Layer erstellen

MCP

Buttonnetzwerk für ein freies Internet

Rettet das Internet!

  • Rettet das Internet
  • Aufruf
  • Beispiele

Rettet das Internet


Aktion gegen die Kriminalisierung von Surfern und Webmastern.

Kontakt:       
Dr. Reinhard Freund               
Lessingstraße 2
63456 Hanau-Steinheim
 http://www.rettet-das-internet.de
*
info@rettet-das-internet.de

 PRESSEMITTEILUNG                                                                    Hanau, den  TIME \@ "d. MMMM yyyy" 17. Juni 2005

 Internet-Recht / Informations- und Veröffentlichungsfreiheit / Aktionen und Kampagnen

Rettet das Internet

Eine Aktions- und Informationsseite gegen die Kriminalisierung von Surfern, Tauschbörsennutzern und Webmastern. Parallel zur öffentlichen Aufklärungsarbeit soll eine Interessengemeinschaft privater Internetnutzer aufgebaut werden.

 Die derzeitige Rechtslage in Deutschland führt immer häufiger dazu, dass ansonsten unbescholtene Internetnutzer wegen Bagatellen mit dem Gesetz in Konflikt geraten und finanziellen Forderungen nachkommen müssen, die für die Betroffenen existenzbedrohende Ausmaße annehmen können. Deshalb wurde im Herbst 2003 von mehreren unabhängigen Webmastern die Aktion „Rettet das Internet“ (www.rettet-das-internet.de) gegründet, die eine breite Öffentlichkeit über solche juristischen Gefahren informieren und Anregungen für eine mehr an der Praxis orientierte Gesetzgebung liefern soll.

Ein Fernziel ist der organisierte Zusammenschluss möglichst vieler privater Internetnutzer und deren regelmäßige Anhörung bei der Schaffung neuer Gesetze für das Internet. Um dies zu erreichen soll ein Netzwerk von Links, Bannern und Buttons zu „Rettet das Internet“ aufgebaut werden, das der Kampagne die nötige Bekanntheit und auch ein gesellschaftliches Gewicht verschafft.

„Rettet das Internet“ ist bewusst plakativ gehalten, um nicht nur Insider und Betroffene, sondern auch und vor allem die große Gruppe normaler Surfer und privater Homepagebesitzer anzusprechen. Es werden unter anderem die folgenden Themen behandelt:

·       Mißbrauch von Abmahnungen
Kostenpflichtige Abmahnungen sind ein legitimes Mittel der außergerichtlichen Einigung, doch werden sie vielfach bei Bagatelldelikten, oft gleich serienweise und mit völlig überzogenen Streitwerten, als reine Einnahmequelle für Anwälte mißbraucht. Opfer sind meist kleine Homepagebesitzer, bei denen die geringste Gegenwehr erwartet wird.

·       Link-Haftung
Jeder Webmaster kann für die Inhalte fremder Seiten haftbar gemacht werden, die er verlinkt, da ein Link von vielen Richtern bereits als Veröffentlichung angesehen wird. Im dynamischen Internet ist es jedoch praktisch unmöglich, jederzeit die vollständige juristische Korrektheit aller verlinkten Seiten zu garantieren.

·       Urheberrecht und Privatkopie
Das am 13. September 2003 in Kraft getretene, verschärfte Urheberrecht ist selbst unter Juristen umstritten und liefert Millionen ansonsten unbescholtener Internetnutzer der Willkür von Anwälten und Rechte-Inhabern aus.

·       Filesharing
Die weit verbreiteten Peer-to-Peer-Tauschbörsen (Kazaa, EMule, etc.) sind noch immer eine juristische Grauzone. Den zahlreichen, meist jugendlichen Nutzern drohen, aufgrund völliger Rechtsunsicherheit und mangelnder Transparenz, Klagen und Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen.

·       Technische Überwachung
Vorgebliche Sicherheitssysteme, wie TCPA / TCG, die zukünftig in jedem Rechner enthalten sein sollen, verletzen die Privatsphäre und sind aus Sicht des Datenschutzes äußerst bedenklich.

·       Zensur
Willkürliche Filter und erkaufte Top-Positionen in Suchmaschinen verfälschen Suchergebnisse und wirken als unterschwellige Form der Zensur.

Zusätzlich werden aktuelle Meldungen und reale Fallbeispiele zu allen Bereichen präsentiert. Die Besucher haben außerdem die Möglichkeit, sich in eine virtuelle Liste einzutragen, Kommentare abzugeben, eigene Beiträge zu veröffentlichen und sich an Aktionen zu beteiligen.

 Detailliertere Informationen und umfangreiche Artikel zu allen Themen sind auf der Webseite http://www.rettet-das-internet.de und deren Unterseiten verfügbar.

Kontakt:            Dr. Reinhard Freund, Lessingstraße 2, 63456 Hanau-Steinheim
                        
* reinhard@rettet-das-internet.de

Herausgeber:   Peter Kerl, Erlenkamp 27, 38126 Braunschweig
                        
* peter@rettet-das-internet.de

Homepage:       http://www.rettet-das-internet.de

Aktion für ein freies Internet

Kostenpflichtige Abmahnungen gegen private Homepages?

Seit Jahren bekommen unbedarfte kleine Webmaster und Homepagebesitzer aus heiterem Himmel Abmahnungen mit Gebühren von über 500 Euro bis zu (in Einzelfällen) 10 000 Euro. Die Tendenz ist steigend!

Wie ist das überhaupt möglich?

  1. jeder der etwas im Internet veröffentlicht, also jede Homepage (den Ausdruck "privat" gibt es im Internetrecht überhaupt nicht), unterliegt automatisch dem Wettbewerbsrecht, und dem neuen Urheberrecht sowieso.
  2. an jedem schöpferischen Produkt, Foto, Grafik, Midi, Text, Zitat besteht ein Urheberrecht. Es gibt im deutschen Recht kein "Public Domain"! Jeder der also mehr als seinen persönlichen Lebenslauf und Privatfotos veröffentlicht, liefert sich automatisch der Willkür von Rechteinhabern und deren (selbsternannten?) Vertretern aus.
  3. das deutsche Recht erlaubt es, Anwaltsgebühren dem Abgemahnten in Rechnung zu stellen. So kommen mit einem einzigen Verwarnbrief erhebliche Gebühren von 500 Euro aufwärts zustande!

Was kann man tun?

Seit Jahrzehnten schon wird die deutsche Politik und Gesetzgebung im wesentlichen durch Interessenverbände und Lobbies bestimmt. Privatpersonen und kleine Unternehmen haben keine Lobbies. So wundert es wenig, dass sich im Laufe der Jahre im Internet eine Gesetzgebung etablieren konnte, die Interessen und Schutzbedürfniss von Privatpersonen mit Füßen tritt.

Es gilt jetzt

  1. ein Problembewußtsein zu schaffen. Zu informieren und auf Mißstände hinzuweisen. Und zwar nicht in einem Internet-Magazin auf Seite 203, sondern in der großen Öffentlichkeit.
  2. ein Gefühl der Solidarität unter den Webmastern herzustellen. Eine Lobby der kleinen nicht- und semiprofessionellen Homepages. Denn noch sind wir in der Mehrheit. WIR sind das Internet!

Besucht  Rettet-das-Internet.de  und tragt Euch in unsere Liste ein!

Beispiele: Urheberrechtsverletzungen, Abmahnungen und Vertragsstrafen.

Hinweis: Die hier aufgeführten Beispiele widersprechen dem gesunden Menschenverstand und Rechtsempfinden in erheblichem Maße. Es sind aber alles reale Fälle, die wir mit Links zur Original-Quelle und teilweise mit Hintergrund-Infos versehen haben.

Siehe auch Waldorf-Abmahnungen

KFZ-Domains (Patentrecht):
Über 6000 Domaininhaber bekamen in Deutschland eine Abmahnung, weil ihre Domain ein KFZ-Ortskürzel zwecks Kennzeichnung der Region (zB. "B" für Berlin) enthielt. Kosten + Schadensersatz: 1.100 Euro

 Quelle: Cocoon-Magazin.de

 Kommentar/Hintergrund:  Obwohl die unlauteren Ziele der abmahnenden Lizenzvertriebsfirma mehr als deutlich sind, beruft sie sich (offenbar zu Recht) auf ein europäisches Patent, das die Verwendung von Regionskennzeichen schützt. Eine Gruppe von 30 Abgemahnten hat sich jetzt zusammengeschlossen, um eine Nichtigkeitsklage gegen dieses völlig absurde Patent zu finanzieren. Wenn auch nur ein Bruchteil der Abgemahnten gezahlt hat, wurden mit diesem Coup 7-stellige Summen eingetrieben, ohne (außer der Patentanmeldung) irgendwelche Leistungen zu erbringen.

Ebay-Annonce:
Herr J. G. aus Neunkirchen hatte ein privat bei Ebay angebotenes Goldarmband als im "Cartier-Stil" beschrieben. Er bekam eine Abmahnung wegen missbräuchlicher Verwendung eines Markennamens, Streitwert 100.000 Euro, Abmahngebühr: 1200 Euro.

Quelle: stern.de/internetrecht

Weitere Beispiele: SWR.de

Kommentar/Hintergrund:  Sofern jemand gefälschte Armbänder als Cartier-Armbänder verkauft, ist die Lage klar: das wäre eine Markenrechtsverletzung. Aber im obigen Fall? Dennoch ist dieser Fall nur ein einzelnes Beispiel für den kontinuierlichen Abmahnungsmißbrauch durch die Anwälte der Firma Cartier, die Fälle dürften in die Tausende gehen. Inzwischen hat Ebay reagiert, und nimmt solche Anzeigen sofort wieder heraus. Oft reicht es aber, nur 1 - 2 Tage online gewesen zu sein, um von den Abmahnungsgewinnlern aufgespürt zu werden.


Wichtiger Hinweis: Immer wieder wird von Leuten, die irgendwo mal ein Gerichtsurteil aufgeschnappt oder einen Artikel gelesen haben, die gerichtliche Anfechtbarkeit einiger der hier aufgeführten Abmahnungen ins Gespräch gebracht. Wenn's man so einfach wäre. Merke:
  1. Abmahnungen sind keine Gerichtsurteile. Jeder kann sie bekommen, egal ob zu Recht oder Unrecht!

  2. Gerichtsurteile sind kein Recht, sondern momentane Interpretationen einzelner Richter.

  3. Recht haben bedeutet nicht automatisch auch Recht bekommen.

Natürlich könnte man einige (durchaus nicht alle) der hier angeführten Abmahnungen vor Gericht anfechten. Die Risiken sind aber, angesichts uneinheitlicher (teilweise willkürlicher) Rechtsprechung und ungeheuerer Streitwerte, völlig unkalkulierbar! Und alleine die Erstberatung bei einem eigenen Anwalt kostet schon über 200 Euro, von Folge- und Gerichtskosten ganz zu schweigen.


Zitate auf der Homepage:
Herr M. S., Lehrer aus Bad Godesberg, bekam eine Abmahnung, weil er auf seiner Homepage seinen Schülern einige Zitate und Auszüge aus dem Werk Erich Kästners präsentierte. Abmahngebühr + Schadensersatz: 1200 Euro

 Quelle: General-Anzeiger-Bonn.de

 Weiteres: Schockwellenreiter.de

Kommentar/Hintergrund:  Da macht sich ein Lehrer unter großem persönlichen Einsatz daran, die Jugend an Erich Kästner heranzuführen und zukünftige Käufer von Kästnerliteratur heranzuziehen, und irgendwelchen (unverdienten) Erben fällt offenbar nichts anderes ein, als sich kurzfristig mit Abmahnungen zu bereichern!

Stadtpläne/Anfahrtswege:
Frau J. Y., Gesangslehrerin aus Berlin, bekam eine Abmahnung, weil sie auf ihrer Site zur Kennzeichnung des Anfahrtsweges einen kleinen Ausschnitt aus einem alten Gratis-Stadtplan verwendet hatte. Abmahngebühr: 800 Euro

 Quelle: Daten liegen uns vor!

 Kurzer Hintergrundbericht: Handwerksportal/Infozentrum

Kommentar/Hintergrund:  Da hat sich mittlerweile ein eigener Industriezweig, um nicht zu sagen "Stadtplan-Mafia", gebildet. Einige Verlage kaufen ganz gezielt die Rechte an alten Plänen und Karten auf, wohlwissend, dass diese wertlos und unverkäuflich sind, einzig zu dem Zweck, im Internet nach Kopien dieser Pläne zu suchen, und dann einträgliche Abmahnungen zu versenden. Moralisch stehen diese Personen aus unserer Sicht noch unter den 0190-Dialerbetrügern. Aber die eigentliche Schuld trägt der Gesetzgeber, der diesen Abzockern durch seine Untätigkeit den Nährboden liefert ...

Impressumpflicht:
Herr M. S., Grafiker aus Dresden, bekam eine Abmahnung wegen unvollständigem Impressum auf seiner Homepage. Abmahngebühr: 580 Euro

 Quelle: stern.de/internetrecht

 Hintergrundinfos: Gohlisch.de

Kommentar/Hintergrund:  Wie eigentlich kann jemand geschädigt werden (und deshalb Unterlassungsansprüche geltend machen) weil jemand anders kein vollständiges Impressum hat? Da wollte wohl einer einem Konkurrenten eins auswischen, und der Gesetzgeber hilft eifrig mit ...

Linkhaftung:
Hunderte von Webmastern bekamen Abmahnungen, weil sie einen Link auf ein Freeware-Programm namens "Explorer" gesetzt hatten. "Explorer" ist angeblich eine geschützte Marke, und dank eines Unikums der deutschen Rechtsprechung kann man nicht nur den Markenrechts-Verletzer, sondern auch alle, die Links auf seine Seite hatten, abmahnen bzw. auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen.

 Quelle: Teamone.de

Kommentar/Hintergrund:  Nachdem eine größere Site (SelfHTML) einen, mit Spendengeldern finanzierten (!) Prozess durch sämtliche Instanzen durchgezogen hatte, zeigte sich, dass die ganze Angelegenheit ziemlich dubios und die Abmahnungen unrechtmäßig waren. Das ändert aber nichts daran, dass Hunderte kleinerer Sites und private HPs, die keine Klage wagten, auf den ganz erheblichen Abmahnungskosten sitzen blieben und dergleichen in veränderter Form jederzeit wieder passieren kann ...

Domain verstößt gegen Markenrecht:
Gleich Hunderte von Abmahnungen wurden von "T-Online" an die Inhaber von Domains, die das markenrechtlich geschützte "T" enthielten, versandt. Opfer waren u. a. T-Box, T-Stube, T-Onleine usw. Streitwert jeweils 100 000 Euro Abmahngebühren: über 1000 Euro

 Quelle: Lestarte.com

Kommentar/Hintergrund:  Auch wenn die neuere Rechtsprechung hier recht ermutigend ist und "T-Online" einen Großteil der Prozesse verlor, die Opfer verloren ihre Domains, blieben teilweise auf ihren Anwaltskosten sitzen, und von den schlaflosen Nächten für Nichts und wieder Nichts (nicht alle Tage sieht man sich vor Gericht mit Streitwerten über 100 000 Euro konfrontiert) ganz zu schweigen. Ob überhaupt ein "T" markenrechtlich schützbar sein kann und darf, ist nicht abschließend geklärt!

Gebrauchte Software:
Ein Schüler aus Stuttgart hatte im Internet ein gebrauchtes Programm inklusive Lizenz erworben. Gleich nach der Installation erschien eine Warnmeldung, dass ein Lizenzverstoß vorläge und es wurde automatisch Verbindung zum Internet hergestellt und seine Daten übermittelt.
Wenig später bekam er Post, dass er einen Lizenzverstoß begangen habe und nun, laut Lizenzvertrag, dem er bei der Installation zugestimmt hatte, eine Vertragsstrafe von 300 $ zu zahlen habe. Alternativ wurde ihm kulanter Weise angeboten, für 100 $ eine aktuelle Programm-Version zu erwerben! [Quelle: Forum - Recht.de]

Kommentar/Hintergrund:  Nach deutschem Recht verstößt das Vorgehen der Firma (zur Zeit noch) gegen den Datenschutz. Aber auch bei Microsoft wird in dieser Richtung gearbeitet.

Markenrechts-Verletzung:
Ein Bastler und Hobbyprogrammierer hatte ein selbstgemachtes Spiel programmiert und auf seiner privaten Homepage (stolz aber ohne finanzielle Interessen) unter dem Namen "Memory" vorgestellt. Memory ist eine geschützte Marke, und die Abmahnung ließ nicht lange auf sich warten. [Modellfall, wie er immer wieder vorkommt]

Kommentar/Hintergrund:  Memory ist ein geflügeltes Wort des alltäglichen Sprachgebrauchs, so wie Tempo oder Uhu. Die Erwähnung sollte eher als Gratiswerbung, denn als Markenrechtsverletzung gesehen werden. Und mal ehrlich, wo ist der Schaden für "Memory"???

Freie Meinungsäußerung:
Ein Webmaster aus Köln hatte bei einem bekannten Webhost einen Server gemietet. Die Leistung des Servers entsprach nicht den vertraglichen Vereinbarungen, weshalb er den Vertrag kündigte. Im Forum von Webhostlist.de postete er dann seine Erfahrungen mit diesem Host. Wenig später bekam er eine Abmahnung, Streitwert 50.000 Euro, dass er gegen angebliche Vertraulichkeitsvereinbarungen (gab es nicht im Vertrag, wären in dieser Form auch bedeutungslos) verstoßen habe und sein geschäftsschädigendes Posting unverzüglich zu entfernen habe!
[Quelle: Forum - Recht.de]

Kommentar/Hintergrund:  Diese Abmahnung entbehrt, laut Auskunft bei einem Juristen, jeder rechtlichen Grundlage. Foren wie Webhostlist leben davon, dass objektiv und kritisch über Provider berichtet wird, und Kunden ebenso wie seriöse Provider profitieren da gleichermaßen von. Obwohl die Abmahnung aber offenkundig rechtswidrig und ein Angriff auf die freie Meinungsäußerung ist, ist es ein Skandal, dass so etwas überhaupt möglich ist, dass der Staat also Instrumente zur Verfügung stellt, die durch psychologischen Druck die freie Meinungsäußerung zu verhindern suchen. Anwälte, die sich für solche Einschüchterungs-Methoden hergeben, müssten schadensersatzpflichtig gemacht werden bzw. sogar ihre Zulassung verlieren!

 

©2008 Gerhard Meier - ALLE RECHTE VORBEHALTEN -
Stand:
09/12/2012 7:59