Rettet das Internet!
Rettet das Internet Aktion gegen die Kriminalisierung von Surfern und Webmastern.
PRESSEMITTEILUNG Hanau, den TIME \@ "d. MMMM yyyy" 17. Juni 2005 Internet-Recht / Informations- und Veröffentlichungsfreiheit / Aktionen und Kampagnen Rettet das Internet Eine Aktions- und Informationsseite gegen die Kriminalisierung von Surfern, Tauschbörsennutzern und Webmastern. Parallel zur öffentlichen Aufklärungsarbeit soll eine Interessengemeinschaft privater Internetnutzer aufgebaut werden. Die derzeitige Rechtslage in Deutschland führt immer häufiger dazu, dass ansonsten unbescholtene Internetnutzer wegen Bagatellen mit dem Gesetz in Konflikt geraten und finanziellen Forderungen nachkommen müssen, die für die Betroffenen existenzbedrohende Ausmaße annehmen können. Deshalb wurde im Herbst 2003 von mehreren unabhängigen Webmastern die Aktion „Rettet das Internet“ (www.rettet-das-internet.de) gegründet, die eine breite Öffentlichkeit über solche juristischen Gefahren informieren und Anregungen für eine mehr an der Praxis orientierte Gesetzgebung liefern soll. Ein Fernziel ist der organisierte Zusammenschluss möglichst vieler privater Internetnutzer und deren regelmäßige Anhörung bei der Schaffung neuer Gesetze für das Internet. Um dies zu erreichen soll ein Netzwerk von Links, Bannern und Buttons zu „Rettet das Internet“ aufgebaut werden, das der Kampagne die nötige Bekanntheit und auch ein gesellschaftliches Gewicht verschafft. „Rettet das Internet“ ist bewusst plakativ gehalten, um nicht nur Insider und Betroffene, sondern auch und vor allem die große Gruppe normaler Surfer und privater Homepagebesitzer anzusprechen. Es werden unter anderem die folgenden Themen behandelt: · Mißbrauch von Abmahnungen · Link-Haftung · Urheberrecht und Privatkopie · Filesharing · Technische Überwachung · Zensur Zusätzlich werden aktuelle Meldungen und reale Fallbeispiele zu allen Bereichen präsentiert. Die Besucher haben außerdem die Möglichkeit, sich in eine virtuelle Liste einzutragen, Kommentare abzugeben, eigene Beiträge zu veröffentlichen und sich an Aktionen zu beteiligen. Detailliertere Informationen und umfangreiche Artikel zu allen Themen sind auf der Webseite http://www.rettet-das-internet.de und deren Unterseiten verfügbar. Kontakt: Dr. Reinhard Freund, Lessingstraße 2, 63456 Hanau-Steinheim Herausgeber: Peter Kerl, Erlenkamp 27, 38126 Braunschweig Homepage: http://www.rettet-das-internet.de Kostenpflichtige Abmahnungen gegen private Homepages?Seit Jahren bekommen unbedarfte kleine Webmaster und Homepagebesitzer aus heiterem Himmel Abmahnungen mit Gebühren von über 500 Euro bis zu (in Einzelfällen) 10 000 Euro. Die Tendenz ist steigend!
Wie ist das überhaupt möglich?
Was kann man tun?Seit Jahrzehnten schon wird die deutsche Politik und Gesetzgebung im wesentlichen durch Interessenverbände und Lobbies bestimmt. Privatpersonen und kleine Unternehmen haben keine Lobbies. So wundert es wenig, dass sich im Laufe der Jahre im Internet eine Gesetzgebung etablieren konnte, die Interessen und Schutzbedürfniss von Privatpersonen mit Füßen tritt.
Es gilt jetzt
Besucht Rettet-das-Internet.de und tragt Euch in unsere Liste ein! Beispiele: Urheberrechtsverletzungen, Abmahnungen und Vertragsstrafen. Hinweis: Die hier aufgeführten Beispiele widersprechen dem gesunden Menschenverstand und Rechtsempfinden in erheblichem Maße. Es sind aber alles reale Fälle, die wir mit Links zur Original-Quelle und teilweise mit Hintergrund-Infos versehen haben. Siehe auch Waldorf-Abmahnungen KFZ-Domains (Patentrecht): Quelle: Cocoon-Magazin.de Kommentar/Hintergrund: Obwohl die unlauteren Ziele der abmahnenden Lizenzvertriebsfirma mehr als deutlich sind, beruft sie sich (offenbar zu Recht) auf ein europäisches Patent, das die Verwendung von Regionskennzeichen schützt. Eine Gruppe von 30 Abgemahnten hat sich jetzt zusammengeschlossen, um eine Nichtigkeitsklage gegen dieses völlig absurde Patent zu finanzieren. Wenn auch nur ein Bruchteil der Abgemahnten gezahlt hat, wurden mit diesem Coup 7-stellige Summen eingetrieben, ohne (außer der Patentanmeldung) irgendwelche Leistungen zu erbringen. Quelle: stern.de/internetrecht Weitere Beispiele: SWR.de Kommentar/Hintergrund: Sofern jemand gefälschte Armbänder als Cartier-Armbänder verkauft, ist die Lage klar: das wäre eine Markenrechtsverletzung. Aber im obigen Fall? Dennoch ist dieser Fall nur ein einzelnes Beispiel für den kontinuierlichen Abmahnungsmißbrauch durch die Anwälte der Firma Cartier, die Fälle dürften in die Tausende gehen. Inzwischen hat Ebay reagiert, und nimmt solche Anzeigen sofort wieder heraus. Oft reicht es aber, nur 1 - 2 Tage online gewesen zu sein, um von den Abmahnungsgewinnlern aufgespürt zu werden. Wichtiger Hinweis: Immer wieder wird von Leuten, die irgendwo mal ein Gerichtsurteil aufgeschnappt oder einen Artikel gelesen haben, die gerichtliche Anfechtbarkeit einiger der hier aufgeführten Abmahnungen ins Gespräch gebracht. Wenn's man so einfach wäre. Merke:
Natürlich könnte man einige (durchaus nicht alle) der hier angeführten Abmahnungen vor Gericht anfechten. Die Risiken sind aber, angesichts uneinheitlicher (teilweise willkürlicher) Rechtsprechung und ungeheuerer Streitwerte, völlig unkalkulierbar! Und alleine die Erstberatung bei einem eigenen Anwalt kostet schon über 200 Euro, von Folge- und Gerichtskosten ganz zu schweigen. Zitate auf der Homepage:
Herr M. S., Lehrer aus Bad Godesberg, bekam eine Abmahnung, weil er auf seiner Homepage seinen Schülern einige Zitate und Auszüge aus dem Werk Erich Kästners präsentierte. Abmahngebühr + Schadensersatz: 1200 Euro Quelle: General-Anzeiger-Bonn.de Weiteres: Schockwellenreiter.de Kommentar/Hintergrund: Da macht sich ein Lehrer unter großem persönlichen Einsatz daran, die Jugend an Erich Kästner heranzuführen und zukünftige Käufer von Kästnerliteratur heranzuziehen, und irgendwelchen (unverdienten) Erben fällt offenbar nichts anderes ein, als sich kurzfristig mit Abmahnungen zu bereichern! Stadtpläne/Anfahrtswege: Quelle: Daten liegen uns vor! Kurzer Hintergrundbericht: Handwerksportal/Infozentrum Kommentar/Hintergrund: Da hat sich mittlerweile ein eigener Industriezweig, um nicht zu sagen "Stadtplan-Mafia", gebildet. Einige Verlage kaufen ganz gezielt die Rechte an alten Plänen und Karten auf, wohlwissend, dass diese wertlos und unverkäuflich sind, einzig zu dem Zweck, im Internet nach Kopien dieser Pläne zu suchen, und dann einträgliche Abmahnungen zu versenden. Moralisch stehen diese Personen aus unserer Sicht noch unter den 0190-Dialerbetrügern. Aber die eigentliche Schuld trägt der Gesetzgeber, der diesen Abzockern durch seine Untätigkeit den Nährboden liefert ... Impressumpflicht: Quelle: stern.de/internetrecht Hintergrundinfos: Gohlisch.de Kommentar/Hintergrund: Wie eigentlich kann jemand geschädigt werden (und deshalb Unterlassungsansprüche geltend machen) weil jemand anders kein vollständiges Impressum hat? Da wollte wohl einer einem Konkurrenten eins auswischen, und der Gesetzgeber hilft eifrig mit ... Linkhaftung: Quelle: Teamone.de Kommentar/Hintergrund: Nachdem eine größere Site (SelfHTML) einen, mit Spendengeldern finanzierten (!) Prozess durch sämtliche Instanzen durchgezogen hatte, zeigte sich, dass die ganze Angelegenheit ziemlich dubios und die Abmahnungen unrechtmäßig waren. Das ändert aber nichts daran, dass Hunderte kleinerer Sites und private HPs, die keine Klage wagten, auf den ganz erheblichen Abmahnungskosten sitzen blieben und dergleichen in veränderter Form jederzeit wieder passieren kann ... Domain verstößt gegen Markenrecht: Quelle: Lestarte.com Kommentar/Hintergrund: Auch wenn die neuere Rechtsprechung hier recht ermutigend ist und "T-Online" einen Großteil der Prozesse verlor, die Opfer verloren ihre Domains, blieben teilweise auf ihren Anwaltskosten sitzen, und von den schlaflosen Nächten für Nichts und wieder Nichts (nicht alle Tage sieht man sich vor Gericht mit Streitwerten über 100 000 Euro konfrontiert) ganz zu schweigen. Ob überhaupt ein "T" markenrechtlich schützbar sein kann und darf, ist nicht abschließend geklärt! Gebrauchte Software: Kommentar/Hintergrund: Nach deutschem Recht verstößt das Vorgehen der Firma (zur Zeit noch) gegen den Datenschutz. Aber auch bei Microsoft wird in dieser Richtung gearbeitet. Markenrechts-Verletzung: Kommentar/Hintergrund: Memory ist ein geflügeltes Wort des alltäglichen Sprachgebrauchs, so wie Tempo oder Uhu. Die Erwähnung sollte eher als Gratiswerbung, denn als Markenrechtsverletzung gesehen werden. Und mal ehrlich, wo ist der Schaden für "Memory"??? Freie Meinungsäußerung: Kommentar/Hintergrund: Diese Abmahnung entbehrt, laut Auskunft bei einem Juristen, jeder rechtlichen Grundlage. Foren wie Webhostlist leben davon, dass objektiv und kritisch über Provider berichtet wird, und Kunden ebenso wie seriöse Provider profitieren da gleichermaßen von. Obwohl die Abmahnung aber offenkundig rechtswidrig und ein Angriff auf die freie Meinungsäußerung ist, ist es ein Skandal, dass so etwas überhaupt möglich ist, dass der Staat also Instrumente zur Verfügung stellt, die durch psychologischen Druck die freie Meinungsäußerung zu verhindern suchen. Anwälte, die sich für solche Einschüchterungs-Methoden hergeben, müssten schadensersatzpflichtig gemacht werden bzw. sogar ihre Zulassung verlieren!
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